
06.06.2008 Bei Zwischenfällen in deutschen Atomkraftwerken ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die zuständige Landesbehörde zu informieren. Damit die Behörde die Situation einschätzen kann, ordnet der Betreiber den Zwischenfall einer von vier Kategorien zu: Bei einem Ereignis der Kategorie S ist der Betreiber nach der Atomrechtlichen Si...
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